Rechtsprechung
BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsfreiheit der Beklagten wegen vorgenommener Gefahrerhöhung bei Versicherungsfall - Schuldhafte Herbeiführung einer erheblichen Gefahrensteigerung durch Anordnung des Weiterfahrens trotz defekter Bremsen - Beweispflicht für Vorliegen einer Gefahrerhöhung und deren ...
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 742
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.1962 - II ZR 77/60
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nachträglicher Gefahrerhöhung
Auszug aus BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61
Die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142 [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55]; VersR 1962, 368) und sind nicht zu beanstanden.Die Revision verkennt, daß nicht der Kläger den ihm fehlenden Willen der weiteren Benutzung eines verkehrsunsicheren Kraftfahrzeugs, sondern die Beklagte mit dem Vorliegen einer Gefahrerhöhung auch deren subjektive Voraussetzungen zu beweisen hat (BGH VersR 1962, 368/69).
- BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung
Auszug aus BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61
Die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142 [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55]; VersR 1962, 368) und sind nicht zu beanstanden. - BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55
Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen
Auszug aus BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61
Die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142 [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55]; VersR 1962, 368) und sind nicht zu beanstanden. - BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung
Auszug aus BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61
Die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142 [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55]; VersR 1962, 368) und sind nicht zu beanstanden.
- BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08
Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags
Die erteilte Auskunft war unrichtig, weil nach § 152 VVG a.F. - jetzt § 103 VVG - für die Haftpflichtversicherung der subjektive Risikoausschluss nur für vorsätzliches und widerrechtliches Handeln des Versicherungsnehmers gilt und § 61 VVG a.F. hierdurch eingeschränkt wird (BGH, Urt. v. 30. Mai 1963 - II ZR 14/61, VersR 1963, 742, 743). - BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Hierfür kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer die Fahrt, auf der sich ein Mangel herausstellte, nur beenden, das verkehrsunsichere Fahrzeug nur noch zur Werkstatt fahren oder zu weiteren Fahrten im Verkehr benutzen wollte (BGH VersR 1962, 368/69; 1963, 742/43; 1966, 559/60).